Gesetzlich versicherte Patienten
Als niedergelassene Orthopädin strebe ich für Sie als gesetzlich versicherten Patienten die im Rahmen Ihres Behandlungsanspruchs bestmögliche Therapie an und zwar grundsätzlich so, dass Sie keinerlei Zuzahlungen für meine Leistungen erbringen müssen.
Zeit
Der Faktor Zeit - insbesondere für ärztliche Beratung - wird in unserem gesetzlichen Kassensystem leider nicht berücksichtigt, trotzdem plane ich hinreichend lange Behandlungstermine für meine gesetzlich versicherten Patienten ein. Dies geht allerdings nur zulasten der Anzahl der Patienten, die ich so behandeln kann, da hier die einfache Gleichung gilt: "mehr Zeit pro Patient = weniger Patienten pro Arbeitstag".
Da mein Anspruch prinzipiell darin besteht, Ihre Beschwerden langfristig zu verbessern und - präventiv - die Entstehung von Spätfolgen zu vermeiden, müssen Sie als Patient entsprechend über Zusammenhänge und sinnvolle Therapieansätze informiert werden. Das benötigt - neben Wissen und Erfahrung - vor allem Zeit.
Bei der Untersuchung und Behandlung wende ich unter anderem auch Methoden an, die nicht von den gesetzlichen Krankenversicherungen honoriert bzw. erstattet werden. Um diese Methoden zu erlernen und professionell anwenden zu können, waren und sind kostspielige und zeitintensive Aus- und Fortbildungen notwendig.
Manche dieser Methoden und Leistungen erbringe ich gerne und sozusagen "nebenbei", auch für gesetzlich versicherte Patienten, ohne Vergütung. Andere, kosten- oder zeitintensivere Leistungen, können gesetzlich Versicherte leider nur in Form sogenannter "individueller Gesundheitsleistungen" (IGeL) bzw. als privatärztliche Leistung für Selbstzahler in Anspruch nehmen.
IGeL
Das Spektrum sog. "individueller Gesundheitsleistungen" meiner Praxis beinhaltet ausschließlich Methoden, in deren Anwendung ich langjährige Erfahrung gesammelt und gute Behandlungsergebnisse erzielt habe.
Ganz wichtig: von Ihnen wird die Inanspruchnahme dieser sog. individuellen Gesundheitsleistungen nicht erwartet.
Was ich mir von Ihnen aber wünsche, ist eine zumindest neutral-offene Haltung, wenn ich Ihnen auch Therapiemöglichkeiten aufzeige, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden. Denn meine Empfehlung an Sie beruht auf Erfahrung und erfolgt mit dem Ziel, Ihnen bestmöglich zu helfen. Teilweise schließt meine Empfehlung auch Leistungen ein, die von anderen Therapeuten/Fachärzten erbracht werden.
Versorgungsauftrag
Mein sog. "hälftiger Versorgungsauftrag", d.h. die von mir für gesetzlich versicherte Patienten anzubietende Sprechstundenzeit, beträgt 12,5 Stunden wöchentlich.
Seit Jahren erbringe ich - gerne - deutlich mehr Zeit für diese "Patientengruppe" aber haben Sie bitte Verständnis dafür, dass diese Kapazitäten endlich sind.
Termine für gesetzlich Versicherte
Seit Oktober 2018 habe ich daher meine Sprechstundenzeiten für gesetzlich versicherte Patienten reduziert.
Seither biete ich offene Sprechstunden an, inzwischen 4x wöchentlich & mit telefonischer Anmeldung.
Die Möglichkeit für Terminvereinbarungen in der Kinder- & Jugendsprechstunde (Mittwoch) für minderjährige Patienten aller Kassen besteht weiterhin. Wenden Sie sich bitte hierfür telefonisch an die Praxis.
Für erwachsene gesetzlich versicherte Patienten besteht seit Ende April 2019 auch die Möglichkeit, einen Termin über die Terminservicestelle der kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg zu buchen:
Telefon: 0711 / 78 75-39 66
Sie benötigen eine Überweisung, z.B. von Ihrem Hausarzt, für die Vereinbarung eines Termins!
(Bei starken, akuten Beschwerden kann der überweisende Arzt auch einen "Dringlichkeitscode" vergeben, dies führt dann zu einer schnelleren Terminvergabe.)
Die Terminservicestelle ist erreichbar von:
Mo.-Fr.: 08:00 - 18:00 Uhr